Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026 – EWAY web+entwicklung, Peter Höfler

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen EWAY web+entwicklung (Peter Höfler, Blaindorf 29, A-8265 Feistritztal) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Webentwicklungs-, Design- und IT-Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.

§2 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. dem Projektauftrag. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Liefertermin führen. Mündliche Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

§3 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten ab €500,– wird eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig, der Restbetrag ist mit Projektabschluss zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen (§ 456 UGB) verrechnet. EWAY web+entwicklung ist berechtigt, bei ausstehenden Zahlungen den Zugriff auf betreute Systeme und Hosting-Leistungen bis zur vollständigen Begleichung einzuschränken.

§4 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung überträgt EWAY web+entwicklung dem Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten, projektspezifischen Werken. Das Urheberrecht verbleibt bei EWAY web+entwicklung. Allgemeine Komponenten, Frameworks, Module und Bibliotheken, die nicht ausschließlich für dieses Projekt entwickelt wurden, können von EWAY web+entwicklung auch in anderen Projekten eingesetzt werden.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Projekts notwendigen Unterlagen, Informationen, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch den Auftraggeber (z. B. verspätete Inhaltslieferung, fehlende Freigaben) berechtigen EWAY web+entwicklung, den Liefertermin entsprechend zu verschieben und etwaige Mehraufwände gesondert in Rechnung zu stellen.

§6 Gewährleistung

EWAY web+entwicklung gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu melden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme. Mängel, die auf Fehlbedienung, unsachgemäßer Nutzung oder Veränderungen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§7 Haftungsbeschränkung

Die Haftung von EWAY web+entwicklung für Schäden ist auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen. EWAY web+entwicklung haftet nicht für Ausfälle oder Schäden, die durch Drittanbieter (Hosting, Domains, externe APIs) verursacht werden.

§8 Referenzen und Portfolio

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass EWAY web+entwicklung das abgeschlossene Projekt als Referenz (z. B. auf der eigenen Website, in Präsentationen oder Portfolios) nennen und darstellen darf. Soll dies nicht erwünscht sein, ist ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 30 Tagen nach Projektabschluss möglich.

§9 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (z. B. Geschäftsdaten, Zugangsdaten, technische Details) nicht an Dritte weiterzugeben und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu nutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Software und Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

§10 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Feistritztal, Steiermark, Österreich, soweit gesetzlich zulässig.

§11 Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Im B2B-Bereich sind die Vertragsparteien angehalten, bei Meinungsverschiedenheiten zunächst eine gütliche Einigung anzustreben, bevor der Rechtsweg beschritten wird.

Bei Fragen zu unseren AGB wenden Sie sich an: office@eway.at